Wer kann die Steuernummer beantragen
EU-Bürger können die italienische Steuernummer einfach und kostenlos beantragen. Ein Wohnsitz in Italien ist nicht erforderlich.
Die Steuernummer kann beantragt werden von:
- EU-Bürgern, die in Italien arbeiten
- EU-Bürgern, die in Italien studieren
- EU-Bürgern, die Immobilien kaufen
- EU-Bürgern, die ein Bankkonto eröffnen
- EU-Touristen für spezielle Zwecke (Mietwagen, SIM-Karte)
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung der Steuernummer benötigen Sie:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass eines EU-Landes)
- Formular AA4/8 ausgefüllt (online oder im Büro erhältlich)
- Bei Vertretung durch Dritte: Vollmacht und Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten
Nicht erforderlich für EU-Bürger: Aufenthaltserlaubnis oder Meldebescheinigung.
Antragsverfahren
- Formular AA4/8 ausfüllen
- Persönlich bei der Agenzia delle Entrate erscheinen
- Ausweis und Formular abgeben
- Steuernummer sofort erhalten
Die Ausstellung ist sofort und kostenlos. Sie erhalten eine vorläufige Bescheinigung und später die Gesundheitskarte (bei Anmeldung beim SSN).
Wo beantragen
- Agenzia delle Entrate: jedes lokale Büro
- Italienisches Konsulat: in Ihrem Heimatland vor der Abreise
- Online: über das Portal der Agenzia delle Entrate (mit authentifiziertem Zugang)
Bearbeitungszeiten
Die Steuernummer wird sofort ausgestellt, wenn Sie persönlich erscheinen. Online beträgt die Bearbeitungszeit etwa 2-3 Werktage.
