Sonderfälle
9 Min. Lesezeit23 Dicembre 2025

Steuernummer für EU-Bürger in Italien

Wie EU-Bürger die italienische Steuernummer erhalten.

Sonderfälle der Steuernummer
Sonderfälle der Steuernummer

Nützliche Werkzeuge

Wer kann die Steuernummer beantragen

EU-Bürger können die italienische Steuernummer einfach und kostenlos beantragen. Ein Wohnsitz in Italien ist nicht erforderlich.

Die Steuernummer kann beantragt werden von:

  • EU-Bürgern, die in Italien arbeiten
  • EU-Bürgern, die in Italien studieren
  • EU-Bürgern, die Immobilien kaufen
  • EU-Bürgern, die ein Bankkonto eröffnen
  • EU-Touristen für spezielle Zwecke (Mietwagen, SIM-Karte)

Erforderliche Dokumente

Für die Beantragung der Steuernummer benötigen Sie:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass eines EU-Landes)
  • Formular AA4/8 ausgefüllt (online oder im Büro erhältlich)
  • Bei Vertretung durch Dritte: Vollmacht und Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten

Nicht erforderlich für EU-Bürger: Aufenthaltserlaubnis oder Meldebescheinigung.

Antragsverfahren

  1. Formular AA4/8 ausfüllen
  2. Persönlich bei der Agenzia delle Entrate erscheinen
  3. Ausweis und Formular abgeben
  4. Steuernummer sofort erhalten

Die Ausstellung ist sofort und kostenlos. Sie erhalten eine vorläufige Bescheinigung und später die Gesundheitskarte (bei Anmeldung beim SSN).

Wo beantragen

  • Agenzia delle Entrate: jedes lokale Büro
  • Italienisches Konsulat: in Ihrem Heimatland vor der Abreise
  • Online: über das Portal der Agenzia delle Entrate (mit authentifiziertem Zugang)

Bearbeitungszeiten

Die Steuernummer wird sofort ausgestellt, wenn Sie persönlich erscheinen. Online beträgt die Bearbeitungszeit etwa 2-3 Werktage.

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